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TuS Hauptvorstand:
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Für Fußballspieler: Abmeldung vom Spielbetrieb / Vereinswechsel Es ist die
Jugendspielordnung vom Westdeutschen
Fußball- und Leichtathletik Verband e.V. zu beachten!
Die Abmeldung vom Spielbetrieb /
Vereinswechsel ist Ergänzender Hinweis:
*)
Auszüge der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes
e.V.: (1) Ein Vereinswechsel eines Juniors liegt vor, wenn er als aktiver Spieler nach ordnungsgemäßer Abmeldung aus dem abgebenden Verein ausgeschieden ist und als aktiver Spieler Aufnahme in einem anderen Verein gefunden hat… (2) Die Junioren aller Altersklassen müssen sich durch Einschreiben bei dem abgebenden Verein abmelden. Die Abmeldung muss bei einer offiziellen Vereinsanschrift erfolgen. Bei Junioren, die noch nicht volljährig sind, muss der Erziehungsberechtigte gemäß § 3 Abs. 2 JSpO/WFLV der Abmeldung zustimmen. Als der Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. Bei Fehlen des Einschreibebeleges gilt das vom abgebenden Verein auf dem Spielerpass bestätigte Abmeldedatum.
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