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Für Fußballspieler:

Abmeldung vom Spielbetrieb / Vereinswechsel

Es  ist die Jugendspielordnung vom Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik Verband e.V. zu beachten!
Details siehe Jugendspielordnung  www.wflv.de *) Auszug

Vereinswechsel, Abmeldung vom Spielbetrieb    
 (im pdf-Format zum download)

Die Abmeldung vom Spielbetrieb / Vereinswechsel ist
ausschließlich per Einschreiben an folgende Anschrift zu richten:

TuS Bad Driburg 1893 e.V. Abt. Fußball
Jugendgeschäftsführer
Frank Kleine-Horst
Brunnenstr. 29
33014 Bad Driburg

Ergänzender Hinweis:
„Abmeldung vom Spielbetrieb“ oder auch „Vereinswechsel“ im Sinne der Spielordnung
bezieht sich auf die Erteilung der Spielberechtigung,
die mit den Eintragungen im Spielerpass dokumentiert wird.

Ein Austritt aus dem TuS Bad Driburg 1893 e.V. ist hiermit nicht verbunden.
Der Spieler/die Spielerin ist also weiterhin Mitglied im TuS Bad Driburg 1893 e.V..

Wenn also ggf. der Austritt aus unserem Verein gewünscht wird,
bitte zusätzlich schriftlich (ohne Einschreiben)
den
Austritt aus dem TuS Bad Driburg 1893 e.V.
gegenüber der Mitgliederverwaltung erklären.

 

 

*) Auszüge der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes e.V.:
§ 11 Vereinswechsel

(1) Ein Vereinswechsel eines Juniors liegt vor, wenn er als aktiver Spieler nach ordnungsgemäßer Abmeldung aus dem abgebenden

Verein ausgeschieden ist und als aktiver Spieler Aufnahme in einem anderen Verein gefunden hat…

(2) Die Junioren aller Altersklassen müssen sich durch Einschreiben bei dem abgebenden Verein abmelden. Die

Abmeldung muss bei einer offiziellen Vereinsanschrift erfolgen. Bei Junioren, die noch nicht volljährig sind, muss der

Erziehungsberechtigte gemäß § 3 Abs. 2 JSpO/WFLV der Abmeldung zustimmen. Als der Tag der Abmeldung gilt das

Datum des Poststempels. Bei Fehlen des Einschreibebeleges gilt das vom abgebenden Verein auf dem Spielerpass bestätigte

Abmeldedatum.

 

 


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