Austritt
Austritt aus dem TuS Bad Driburg
Laut Satzung muss der Austritt (Vereinsaustritt) schriftlich erfolgen. Bitte obige Austrittserklärung anklicken, gut lesbar ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen...
...und direkt bei der TuS-Mitgliederverwaltung abgeben...
TuS-Mitgliederverwaltung
Jörg Wiechers-Wiemers
Widukindstr. 2
33014 Bad Driburg
Zusatz, nur für Fußballspieler:
Abmeldung vom Spielbetrieb / Vereinswechsel mit oder ohne Vereinsaustritt
Es ist die Jugendspielordnung vom Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik Verband e.V. zu beachten!
Details siehe Jugendspielordnung www.wflv.de *) Auszug
Die Abmeldung vom Spielbetrieb / Vereinswechsel ist
ausschließlich per Einschreiben an folgende Anschrift zu richten:
TuS Bad Driburg 1893 e.V. Abt. Fußball
Jugendobmann
Ralf Lachenicht
Karlsring 16
33014 Bad Driburg
Ergänzender Hinweis:
„Abmeldung vom Spielbetrieb" oder auch „Vereinswechsel" im Sinne der Spielordnung
bezieht sich auf die Erteilung der Spielberechtigung, die mit den Eintragungen im Spielerpass dokumentiert wird. Ein Austritt aus dem TuS Bad Driburg 1893 e.V. ist hiermit nicht verbunden.
Der Spieler/die Spielerin ist also weiterhin Mitglied im TuS Bad Driburg 1893 e.V..
Wenn also ggf. der Austritt aus unserem Verein gewünscht wird,
bitte dies dann zusätzlich in der Austritterklärung eindeutig angeben.
*) Auszüge der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes e.V.:
§ 11 Vereinswechsel
(1) Ein Vereinswechsel eines Juniors liegt vor, wenn er als aktiver Spieler nach ordnungsgemäßer Abmeldung aus dem abgebenden Verein ausgeschieden ist und als aktiver Spieler Aufnahme in einem anderen Verein gefunden hat...
(2) Die Junioren aller Altersklassen müssen sich durch Einschreiben bei dem abgebenden Verein abmelden. Die Abmeldung muss bei einer offiziellen Vereinsanschrift erfolgen. Bei Junioren, die noch nicht volljährig sind, muss der Erziehungsberechtigte gemäß § 3 Abs. 2 JSpO/WFLV der Abmeldung zustimmen. Als der Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. Bei Fehlen des Einschreibebeleges gilt das vom abgebenden Verein auf dem Spielerpass bestätigte Abmeldedatum.